Register der Datensammlungen |
Das Register der Datensammlungen dient dem Schutz der
Persönlichkeitsrechte der Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zug. Es informiert
über die bei den kantonalen und gemeindlichen Verwaltungen vorhandenen Datensammlungen.
Dadurch wird gegenüber der Öffentlichkeit Transparenz geschaffen bezüglich den
Datensammlungen der Verwaltung. Erfasst sind ausschliesslich Datensammlungen, die sich auf
Personendaten beziehen. Datensammlungen, die sich auf reine Sachdaten
beziehen und keinen Bezug zu Personen haben, sind im vorliegenden Register nicht
enthalten. Selbstverständlich enthält das Register selbst keinerlei Personendaten. Vielmehr werden nur Art, Umfang und Inhalt der verschiedenen Datensammlungen aufgeführt. Zusätzlich erfahren Sie auch, von welcher Amtsstelle die jeweilige Datensammlung geführt wird. Die rechtliche Grundlage für das Register findet sich im kantonalen Datenschutzgesetz. Darin werden Kanton und Gemeinden zur Führung eines solchen Registers verpflichtet. Erstellt wurde das Register durch die kantonale Datenschutzstelle in Zusammenarbeit mit den Amtsstellen des Kantons und der Gemeinden. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie in einer bestimmten Datensammlung erfasst sind und welche Daten über Sie vorhanden sind, so haben Sie das Recht, bei der für die Datensammlung verantwortlichen Verwaltungsstelle die entsprechende Auskunft einzuholen. Es steht Ihnen grundsätzlich auch das Recht zu, die über Sie gespeicherten Daten einzusehen. |
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| Suche im Register |
Hinweis für öffentliche Verwaltungen des Kantons ZugHier steht Ihnen das Formular zur Anmeldung von Datensammlungen zumDownload zur Verfügung [Word-Dokument, 11 S. / 270 kB] sowie das Merkblatt «Erläuterungen zum Eingabeformular» [PDF, 2 S./1.4 MB]. |
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